Montag, Dezember 18, 2006

Richterliche Ohrfeige für US-Staranwalt


Es gibt sympathische Anwälte und weniger sympathische. Es gibt solche, die sich für ihre Mandanten engagieren und andere, die nur aufs Abkassieren eingestellt sind. Und es gibt solche, die nicht mit dem Gesetzbuch und griffigen Präjudizien, sondern primär mit medialem Druck fechten.
Der amerikanische Starjurist Ed Fagan gehört in die letzte Kategorie: Seit zehn Jahren sorgt er durch die Übernahme spektakulärer Fälle für Schlagzeilen: Im Verfahren um nachrichtenlose Vermögen bei Schweizer Banken prozessierte Fagan für jüdische Klägerinnen. In Temlin kämpfte er auf der Seite der AKW-Gegner. In Kaprun und Überlingen vertrat er Opferfamilien. Bei den Apartheidsklagen verlor er gar sein Mandat.
Der «Winkeladvokat» liebt theatralisch inszenierte Auftritte. Pressekonferenzen sind für ihn wichtiger als Termine vor dem Richter. Journalisten gehören zu seinen bevorzugten Gesprächspartnern, weil diese seine astronomischen Forderungen in die Öffentlichkeit transportieren.
Berufskollegen werfen Fagan «mangelnde Professionalität» vor: Seinen Klienten verspreche er «das grosse Geld», glänze dann aber bei der Knochenarbeit durch ein «Defizit an Recherche, Seriosität und gedanklicher Sorgfalt», rügte Michael Hausfeld, ein anderer US-Sammelkläger.
Nun hat eine New Yorker Richterin Hausfelds Einschätzung schriftlich bestätigt: Sie verurteilte Ed Fagan vergangene Woche zu 3,2 Millionen Dollar Schadenersatz. Begründung: Er habe die falsche Partei verklagt, vergessen, bei Gegenanwälten Eingaben zu machen und seinen Mandanten nicht über den Stand des Verfahrens informiert. Zudem habe er wichtige Akten unter Verschluss gehalten.
Das «Enfant terrible» der US-Anwälte hat damit die längst fällige Quittung für seine Arroganz und Eitelkeit erhalten. Stoppen wird ihn die richterliche Ohrfeige nicht. Solange er kann, wird Fagan weiter prozessieren. Diesseits und jenseits des Atlantiks.
Peter Schibli (baz 2004)

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