Sonntag, Januar 21, 2007

Geschäftsmann Michael Schumacher

Dank seiner Überlegenheit in der Formel 1 sorgt Michael Schumacher derzeit fast täglich für Schlagzeilen. Selbstverständlich hat der Superstar nichts dagegen einzuwenden, wenn die Medien über ihn berichten. Denn Erfolge ziehen Sponsoren an und lassen das Einkommen wachsen.

Der 35-Jährige hat aber sehr wohl etwas dagegen, wenn die Presse über seine Familie berichtet - insbesondere, wenn seine Kinder Gina Maria und Mick abgebildet werden. Anfang Juni erhielt die Basler Zeitung Post einer Frankfurter Anwaltskanzlei. In dem Schreiben verbietet das Ehepaar Schumacher der BaZ unter Androhung zivil- sowie strafrechtlicher Konsequenzen «die Verwertung von Fotografien der beiden Kinder».

Als Begründung werden ein «ungestörtes Privat- und Familienleben» sowie «Sicherheitsinteressen der Kinder» angegeben. Unter Verweis auf die einschlägige deutsche Gesetzgebung verlangt der Anwalt von den Medien, auf den Ankauf und Abdruck von Fotos der beiden Schumacher-Kinder zu verzichten.

Dagegen ist nichts einzuwenden: Kinder geniessen auch im Presserecht einen besonderen Schutz. Kinder von Prominenten sind potenzielle Entführungsopfer. Laut Rechtsprechung setzt die Veröffentlichung von Personenaufnahmen eine Einwilligung oder ein überwiegendes öffentliches Interesse voraus. Ungewöhnlich ist allerdings Schumachers präventives Vorgehen: Indem der vermögende Autorennfahrer versucht, den Handel mit Agentur- und Paparazzi-Bildern seiner Kinder zu unterbinden, schürt er den Verdacht, selber ein kommerzielles Interesse an einer Verwertung des Fotomaterials zu besitzen.

Vor vier Jahren druckte die BaZ im Zusammenhang mit Schumachers Liegenschaftssuche in der Ostschweiz ein Familienfoto ab und wurde prompt verpflichtet, dem Kinderhilfswerk Unicef einen grösseren Geldbetrag zu überweisen. Es wäre denkbar, dass sich der Rennfahrer durch diese Praxis das Image eines Wohltäters zulegen will. Ein hervorragender Geschäftsmann ist er allemal.

baz vom 23.6.2004

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