
Hier die SDA-Meldung
Wegen fahrlässiger Tötung ist ein Bauer vom Untersuchungsamt Uznach bestraft worden. Sein Muni hatte am Pfingstmontag einen 80-jährigen Wanderer attackiert. Der Mann erlag im Spital seinen Verletzungen.
Der Stier wurde am Tag nach dem Angriff auf den betagten Wanderer geschlachtet, gegen den Landwirt wurde eine Strafuntersuchung eingeleitet. Wegen fahrlässiger Tötung hat der Bauer vom Untersuchungsamt einen Strafbescheid erhalten. Der zuständige Untersuchungsrichter bestätigte eine Meldung von «Radio Zürisee».
Strafmass nicht genannt
Der Bauer habe den öffentlichen Wanderweg, der durch eine seiner Wiesen führt, zu wenig gesichert, sagte Jost Glaus heute. Das Strafmass nannte Glaus nicht. Mit einem Strafbescheid können maximal sechs Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen verhängt werden.
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